Bedingungen für die Sport Piloten Lizenz (SPL) Ultraleichtflugzeugführer
Fachliche Voraussetzungen:
- Flugtauglichkeit Klasse 2
- Flugausbildung
- erfolgreiche Teilnahme an einer Unterrichtung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz
Theoretische Ausbildung:
- Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Flugzeugkunde, Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
Flugausbildung:
Mindestens 30 Flugstunden. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer
Quelle: http://www.daec.de/sportarten/ultraleichtflug/selber-fliegen/bedingungen/