Ausbildung

Ausbildung für Dreiachs über 120 kg Leermasse 
(ohne fliegerische Vorbildung) 

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV) 

Vollständige 60-stündige Theorieausbildung in der Flugschule

  • Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie
  • Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
  • Die theoretische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV)

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

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